Häufige Fragen (FAQ)

Während des Studiums Master Life Science bewegen Sie sich meist zwischen den Fachbereichen Chemie und Biologie. Die Vergabe der Kurse ist in den beiden Fachbereichen unterschiedlich geregelt. In der Woche vor Vorlesungsbeginn werden Ihnen verschiedene Veranstaltungen zur Information und Orientierung angeboten, die Sie unbedingt besuchen sollten, um Ihr Masterstudium zu planen. Die Termine werden auf der Homepage des Fachbereichs Chemie bekannt gegeben.

Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang an der Uni Konstanz?

Informationen zur Bewerbung für ein Masterstudium finden Sie hier

Wann ist eine Bewerbung für ein Masterstudium Life Science möglich?

Die Bewerbungsfristen für den Master Life Science enden für das Wintersemester am 15.6. und für das Sommersemester am 15.1.

Wie kann ich meine Masterkurse (Schwerpunktkurse) am Fachbereich Chemie wählen?

Für die Schwerpunktkurse am Fachbereich Chemie melden Sie sich über ZEUS an. Es gibt keine Begrenzung der Plätze für die Vorlesungen und die Anmeldung ist auch nur für die Vorlesung möglich. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt durch die Dozentin / den Dozenten nach Vorlesungsbeginn.

 

Wie kann ich meine Masterkurse (Vertiefungskurse, Wahlpflichtveranstaltungen) am Fachbereich Biologie wählen?

Von allen Vertiefungskursen kann der Vorlesungsteil ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl besucht werden. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an den Dozenten.
Die Vergabe der Plätze für Vertiefungskurse mit Praktikumsteil erfolgt über die Fachschaft. Hierzu gibt es jeweils vor Vorlesungsbeginn Informationsveranstaltungen.
Für Wahlpflichtveranstaltungen des Fachbereichs Biologie ist in der Regel keine Anmeldung erforderlich. Information zu den Anmeldemodalitäten finden Sie in ZEUS.

Wie läuft es mit der berufspraktischen Tätigkeit im Masterstudiengang Life Science?

Die berufspraktische Tätigkeit hat einen zeitlichen Umfang von zwei Monaten und kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland absolviert werden, die im Bereich Life Science tätig sind. Eine vorherige Genehmigung durch den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA) oder die Studienfachberatung ist nicht nötig.
Nach Beendigung des Praktikums geben Sie im Fachbereichssekretariat Chemie eine Bescheinigung ab, aus der die Dauer des Praktikums hervorgeht. Die Erstellung eines Berichts ist nicht nötig.
Es ist möglich, die berufspraktische Tätigkeit zwischen dem Bachelor- und Masterstudium zu absolvieren. Praktika oder Berufserfahrung, die vor dem Bachelorstudium erworben werden, werden nicht anerkannt.
 

Welche Studienleistungen, die außerhalb der Naturwissenschaftlichen Sektion erworben wurden, kann ich anerkennen lassen?

Bis zu 12 Credits können außerhalb der Fachbereiche Biologie und Chemie in der naturwisschenschaftlichen Sektion erworben werden. Von diesen 12 Credits können bis zu 6 Credits auch außerhalb der Naturwissenschaften erworben werden. Über mögliche Wahlfächer entscheidet der Ständige Prüfungsausschuss bzw. kann die Studienfachberatung Auskunft geben. Allgemein sollten diese Kurse Master- oder Graduierten-Niveau besitzen und durch einen benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen werden. 

Wie kann ich im Ausland erworbene Studienleistungen anerkennen lassen?

Das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ähnlich dem Verfahren für das Bachelorstudium, mit dem Unterschied, dass die Äquivalenz der im Ausland erbrachten Leistung zu einem Studienangebot an der Universität Konstanz nicht unbedingt gegeben sein muss, solange die Veranstaltung thematisch zum Studiengang passt. Trotzdem müssen die im Ausland geplanten Studienleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit einem Dozenten abgesprochen werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt muss ein benoteter Leistungsnachweis einem fachnahen Dozenten vorgelegt werden, der die anzuerkennende Veranstaltung auf dem Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen abzeichnet. Leistungsnachweise und Antrag werden dann Frau Zitt oder Frau Gutser im Fachbereichssekretariat Chemie zur Anerkennung vorgelegt.

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden als solche im Zeugnis kenntlich gemacht. Es können maximal die Hälfte der studienbegleitenden Prüfungsleistungen (d. h. 30 ECTS-Credits) anerkannt werden. 

Wie kann mich zur mündlichen Masterprüfung anmelden?

Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur mündlichen Masterprüfung“ finden Sie hier. Prüfungstermine werden von Ihnen vorab mit den gewünschten Prüfern abgesprochen und auf dem Formular (mit Datum und Uhrzeit) eingetragen. Beide Prüfer dürfen vom gleichen Fachbereich sein. Das Formular mit einem Nachweis der Prüfungsleistungen (Ausdruck aus ZEUS) sollte spätestens eine Woche vor Prüfungstermin im Fachbereichssekretariat abgegeben werden. Am Tag der mündlichen Masterprüfung müssen 60 ECTS-Credits im elektronischen Prüfungssystem eingetragen sein.

Wann und wie kann ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit kann beantragt werden, nachdem die mündliche Masterprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ kann im FB-Sekretariat abgeholt oder selbst ausgedruckt werden (Homepage Fachbereich Chemie). Das ausgefüllte Formular muss vom Erstgutachter unterschrieben und der Antrag im FB-Sekretariat Chemie vor Beginn der Arbeit abgeben werden. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestellt, auf dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann jedoch ein Vorschlag vermerkt werden.

Wie kann ich eine externe Masterarbeit anmelden?

 

Im Falle einer externen Masterarbeit muss diese rechtzeitig beim Ständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag soll das Thema der Masterarbeit und die Motivation für eine externe Arbeit skizzieren und kann im FB-Sekretariat abgegeben werden. Die externe Masterarbeit muss als Kooperationsprojekt mit einem internen Betreuer an der Universität Konstanz abgestimmt werden. Der interne Betreuer ist auch der Erstgutachter der Arbeit. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestimmt und muss ebenfalls der Universität Konstanz angehören. Der Erstgutachter ist nach drei, spätestens vier Monaten i. d. R. im Rahmen eines Seminarvortrags über den bisherigen Verlauf der Arbeit zu unterrichten.

Der externe Betreuer der Masterarbeit erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Tätigkeit beim externen Betreuer erzielten Forschungsergebnisse in eine schriftliche Masterarbeit einfließen und die Prüfer der Masterarbeit im Zusammenhang mit der Bewertung der Arbeit Einsicht in die Ergebnisse erhalten. Ihm muss bekannt sein, dass die Ergebnisse der Arbeit in einem fachbereichsöffentlichen Kolloquium vorgestellt und diskutiert werden. Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag zur Masterarbeit bestätigt der externe Betreuer sein Einverständnis mit diesen Regelungen.

Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist für meine Masterarbeit beantragen?

Zur Verlängerung der Abgabefrist für die Masterarbeit muss ein formloser Antrag an den StPA gestellt werden. Der Antrag soll die bisherige Abgabefrist, die neue Abgabefrist und den Grund für die Verzögerung enthalten. Gründe, die der Master-Student nicht zu vertreten hat, werden i. d. R. problemlos anerkannt. Die Kenntnis des Verlängerunsantrags sollte vom Erstgutachter durch dessen Unterschrift auf dem Antrag dokumentiert werden. Der Antrag kann im FB-Sekretariat Chemie abgegeben werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Abgabe meiner Masterarbeit und wann ist die Deadline?

Die Abgabe der Arbeit soll spätestens bis 11:30 Uhr am letzten Tag der Abgabefrist erfolgen. Die Arbeit sollte zunächst ins Fachbereichssekretariat gebracht werden. Dort erhalten Sie weitere Unterlagen für das Zentrale Prüfungsamt und einen Stempel mit dem Abgabedatum der Masterarbeit. Anschließend bringen Sie Ihre Arbeit ins Zentrale Prüfungsamt zu Frau Hafner, Raum C 407.
Zur Abgabe der Arbeit sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- drei gebundene Exemplare der Masterarbeit
- Erklärung über selbständiges Verfassen der Arbeit. Bitte die Erklärung lose beilegen, nicht einbinden.
- Immatrikulationsbescheinigung aktuelles Semester
- Falls der Titel der Arbeit von dem beantragten Titel abweicht, entsprechendes Formular ausfüllen und vom Erstgutachter unterschreiben lassen.