Häufige Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich intern an der Uni Konstanz für ein Masterstudium bewerben möchte?

Sie benötigen den ausgedruckten und unterschriebenen Zulassungsantrag, möglichst mit Bild, und einen ZEUS-Ausdruck mit Ihren Leistungen. Lebenslauf und beglaubigtes Zeugnis sind bei einer internen Bewerbung nicht nötig.

Wann ist der Bewerbungsschluss für ein Masterstudium?

Master Chemie, Master Nanoscience und Master Life Science:
für das Sommersemester am 15.01.,
für das Wintersemester am 15.06.

Wie kann ich am Fachbereich Chemie meine Masterkurse (Schwerpunktkurse) wählen?

Für die Schwerpunktkurse am Fachbereich Chemie melden Sie sich über das elektronische Anmeldesystem für das jeweils aktuelle Semester an. Es gibt keine Begrenzung der Plätze für den Vorlesungsteil und die Anmeldung ist auch nur für den Vorlesungsteil möglich. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt durch die Lehrenden nach Vorlesungsbeginn.
Abmeldungen sind über das Fachbereichssekretariat Chemie (Raum L 801) möglich.

Welche Studienleistungen, die außerhalb der Naturwissenschaftlichen Sektion erworben wurden, kann ich anerkennen lassen?

Bis zu 12 Credits können außerhalb des Fachbereichs Chemie in der Naturwisschenschaftlichen Sektion erworben werden.
Von diesen 12 Credits können bis zu 6 Credits auch außerhalb der Naturwissenschaften erworben werden.
Über mögliche Wahlfächer entscheidet der Ständige Prüfungsausschuss bzw. kann die Studienfachberatung Auskunft geben.
Allgemein sollten diese Kurse Master- oder Graduierten-Niveau besitzen und durch einen benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen werden. 

Wie kann ich im Ausland erworbene Studienleistungen anerkennen lassen?

Um die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen vorzunehmen, benötigen wir nach Ihrer Rückkehr das Transcript of Records der Partneruniversität und Ihren ausgefüllten Antrag auf Anerkennung. Bitte schicken Sie beide Formulare per Mail an die Erasmus Koordinatorin und geben Sie im Antrag auf Anerkennung an, in welchen Bereich die Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen. Sie können die Formulare auch persönlich bei der Erasmus Koordinatorin in Raum L 804 abgeben.

Beim Master Chemie können Sie wählen zwischen AC, OC, PC und Wahlfach.
Beim Master Life Science geben Sie bitte an, ob die Leistungen im Bereich Chemie oder Biologie anerkannt werden sollen.
Beim Master Nanoscience können Sie wählen zwischen Themenbereich A, B oder C.

Beim Master Life Science und Nanoscience können berufspraktische Tätigkeiten anerkannt werden. Bitte geben Sie hierzu im Antrag auf Anerkennung "berufspraktische Tätigkeiten" an und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis ein.

Bei Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland, die nicht in die Berechnung Ihrer Masternote eingehen sollen, geben Sie "zusätzliche freiwillige Leistungen" an.

Wie und wann kann ich mich für die mündliche Masterprüfung anmelden?

Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur mündlichen Masterprüfung“ sollte von der Website des Fachbereichs Chemie heruntergeladen und ausgefüllt werden. Prüfungstermine sollten vorab mit den gewünschten Prüferinnen und Prüfern abgesprochen und auf dem Formular eingetragen werden. Das Formular mit einem Nachweis der Prüfungsleistungen (Ausdruck aus ZEUS) sollte spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Fachbereichssekretariat abgegeben werden. Am Tag der mündlichen Masterprüfung müssen 60 ECTS-Credits im elektronischen Prüfungssystem eingetragen sein.

Wie und wann kann ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit kann beantragt werden, nachdem die mündliche Masterprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ kann im Fachbereichssekretariat abgeholt oder selbst ausgedruckt werden (Website Fachbereich Chemie). Das ausgefüllte Formular muss vom Erstgutachter unterschrieben und der Antrag im Fachbereichssekretariat vor Beginn der Arbeit abgeben werden. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestellt, auf dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann jedoch ein Vorschlag vermerkt werden.

Wie kann ich eine externe Masterarbeit anmelden?

Im Falle einer externen Masterarbeit muss diese rechtzeitig beim Ständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag soll das Thema der Masterarbeit und die Motivation für eine externe Arbeit skizzieren und kann im Fachbereichssekretariat abgegeben werden. Die externe Masterarbeit muss als Kooperationsprojekt mit einem internen Betreuer an der Universität Konstanz abgestimmt werden. Der interne Betreuer ist auch der Erstgutachter der Arbeit. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestimmt und muss ebenfalls der Universität Konstanz angehören. Der Erstgutachter ist nach drei, spätestens vier Monaten i. d. R. im Rahmen eines Seminarvortrags über den bisherigen Verlauf der Arbeit zu unterrichten.

Der externe Betreuer der Masterarbeit erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Tätigkeit beim externen Betreuer erzielten Forschungsergebnisse in eine schriftliche Masterarbeit einfließen und die Prüfer der Masterarbeit im Zusammenhang mit der Bewertung der Arbeit Einsicht in die Ergebnisse erhalten. Ihm muss bekannt sein, dass die Ergebnisse der Arbeit in einem fachbereichsöffentlichen Kolloquium vorgestellt und diskutiert werden. Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag zur Masterarbeit bestätigt der externe Betreuer sein Einverständnis mit diesen Regelungen.

Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist meiner Masterarbeit beantragen?

Zur Verlängerung der Abgabefrist für die Masterarbeit muss ein formloser Antrag an den StPA gestellt werden. Der Antrag soll die bisherige Abgabefrist, die neue Abgabefrist und den Grund für die Verzögerung enthalten. Gründe, die der/die Master-Student/in nicht zu vertreten hat, werden i. d. R. problemlos anerkannt. Die Kenntnis des Verlängerunsantrags sollte vom Erstgutachter durch dessen Unterschrift auf dem Antrag dokumentiert werden. Der Antrag kann im Fachbereichssekretariat abgegeben werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Abgabe meiner Masterarbeit und wann ist die Deadline?

Die Abgabe der Arbeit soll bis 12:00 Uhr am letzten Tag der Abgabefrist erfolgen. Die Arbeit muss im Fachbereichssekretariat (L801) abgegeben werden und wird vom Fachbereichssekretariat ans Prüfungsamt weitergeleitet. 
Zur Abgabe der Arbeit sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- drei gebundene Exemplare der Masterarbeit
- Erklärung über selbständiges Verfassen der Arbeit. Die Erklärung muss in die Arbeit eingebunden werden und zusätzlich als loses Blatt mit abgegeben werden. 
- Immatrikulationsbescheinigung aktuelles Semester
- Falls der Titel der Arbeit von dem beantragten Titel abweicht, entsprechendes Formular ausfüllen und vom Erstgutachter unterschreiben lassen.