Allgemeine Punkte

Arbeiten Sie stets sauber, somit auch umwelt- und gesundheitsschonend, d.h.

  • Grundsätzlich: so wenig Substanz wie möglich verbrauchen.
     
  • Halten Sie die allgemeinen Arbeitsgeräte (Zentrifugen, Waagen, Wasserbäder, usw.) sauber.
     
  • Versuche, bei denen giftige oder ätzende Dämpfe oder Nebel entstehen, sind nur unter dem Abzug durchzuführen.
     
  • Tauschen Sie einen vollen Abfallbehälter rechtzeitig gegen einen leeren aus, Sie erhalten diesen, zusammen mit einem Schraubverschluß für den vollen Kanister in der Analysenausgabe.
     
  • Jeder Glasbruch ist zu reinigen und in den dafür vorgesehenen Behälter zu geben.
     
  • Eine sinnvolle Aufarbeitung der gesammlte Abfälle ist nur möglich, wenn Sie die Entsorgungsvorschriften genau einhalten.
     
  • Im Zweifelsfall: Fragen Sie Ihren Assistenten oder den Praktikumsleiter.

Quantitative Analyse

  • T 10 - T 25 (Säure-Base)
    Die Säuren bzw. Laugen werden vor dem Ablassen in die Kanalisation im Haus neutralisiert und können daher problemlos in Ausguß geschüttet werden.
  • T 20 - T 23 (Manganometrie)
    Alle Ionen sind in den anfallenden Konzentrationen nicht umweltbelastend und können daher in den Ausguß geschüttet werden.
  • T 30 - T 34 (Iodometrie)
    Alle Lösungen, d.h. auch nicht verbrauchte Analysenlösungen, auf keinen Fall in den Ausguß schütten, sondern in den Abfallbehälter Nr. 1; dieser steht in jedem Labor unter dem Abzug.
  • T 40 - T 43 (Argentometrie)
    Alle Lösungen, d.h. auch nicht verbrauchte Analysenlösungen, auf keinen Fall in den Ausguß schütten, sondern in den Abfallbehälter Nr. 2; dieser steht in jedem Labor unter dem Abzug.
  • T 50 - T 51 (Komplexometrie)
    Alle Ionen sind in den anfallenden Konzentrationen nicht umweltbelastend und können daher in den Ausguß geschüttet werden.
  • T 52 (Zn)
    In Kanister für Zn-Abfall entsorgen (Nr. 4).
  • G 1 (Fe)
    Nicht benötigte Analysenlösung kann in den Ausguß geschüttet werden. Das geglühte Eisen(III)-Oxid ist nicht umweltbelastend und kann daher als Feststoff ebenso zum Hausmüll oder in den Ausguß gegeben werden.
  • G 2 (Ni)
    In Kanister für Ni-Abfall entsorgen (Nr. 5).
  • G 3 (Ca)
    Alle Ionen sind in den anfallenden Konzentrationen nicht umweltbelastend und können daher in den Ausguß geschüttet werden.
  • G 4 (Cu)
    Nicht verbrauchte Analyselösung in Abfallbehälter Nr. 3 im Elektrometrieraum (L605) bzw. in den Laboren, wo Apparaturen für die Elektrograviemetrie aufgebaut sind.

Qualitative Analyse

  • Alle metallhaltigen (ausgenommen nur Alkali- und Erdalkaliionen enthaltende), wäßrigen Lösungen und nicht verbrauchte Analysensubstanzen werden in die Behälter für Schwermetallabfall gegeben.

    In diese Behälter bitte keine Spülmittel- oder scheuerpulverhaltigen Lösungen entsorgen!
  • Lösemittelhaltiger Abfall (z.B. Co-Nachweis mit Rhodanid in Amylalkohol, Bromid- und Jodidnachweis mit Chlorwasser und Dichlormethan) wird in die speziellen Be-hälter "Lösemittelhaltiger Schwermetallabfall" gegeben.

    In diese Behälter bitte keine Spülmittel- oder scheuerpulverhaltigen Lösungen entsorgen!
  • Glasbruch ist zu reinigen und in die blauen Behälter "Glasbruch (sauber)" zu geben.
  • Schwermetallhaltige Abfälle, die sich einer Reinigung widersetzen (Magnesiarinnen, Glühröhrchen), gehören in die Behälter "Nicht zu reinigender Glasabfall". Diese Behälter müssen ggf. bei der Laborreinigung am Semesterende aussortiert werden.

    Mit Schwermetallen getränkte Wischtücher gehören in die Behälter für "Chemikalienbehaftete Putz- und Wischtücher".