Studium Bachelor Nanoscience nach PO 2019

Laborszene im Praktikum
Laborszene im Praktikum

Der Bachelorstudiengang Nanoscience

Das Lehrangebot des grundständigen Bachelorstudiums erstreckt sich über sechs Semester. Der Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums erforderlichen Module beträgt 180 ECTS-Credits. Ein ECTS-Credit entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Das Ausbildungsprogramm ist in seinem Ablauf gut durchgeplant und aufeinander abgestimmt. Für jedes Semester gibt es einen Stundenplan. Die Studierbarkeit des Studienganges wird durch Rückkopplung mit den Studierenden und systematische Befragungen überprüft und gegebenenfalls verbessert.

Die folgende Übersicht zeigt die Inhalte, die im Bachelorstudium abgedeckt werden. Die Prüfungen des Bachelorstudiums werden dabei studienbegleitend in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen abgelegt.


Modulübersicht des Bachelorstudiengangs Nanoscience

  1. Allgemeine und Anorganische Chemie
  2. Mathematik
  3. Physik
  4. Organische Chemie
  5. Physikalische Chemie I
  6. Physikalische Chemie II
  7. Chemische Materialwissenschaften
  8. Anorganische Chemie II
  9. Festkörperchemie
  10. Physikalische Chemie III
  11. Grundlagen der Polymerchemie
  12. Physikalische Chemie IV
  13. Anorganische Materialien und Nanotechnologie
  14. Materialanalytik
  15. Kolloidchemie
  16. Physikalische Chemie der Polymere
  17. Toxikologie und Rechtskunde (Patentrecht und Umweltrecht)
  18. Schlüsselqualifikationen
  19. Bachelorarbeit

Durch die Pflichtmodule 1-2, 4-6, 8-10 und 12 werden die stofflichen und methodischen Grundlagen der modernen Chemie abgedeckt; durch Modul 3 die Grundlagen der Physik. Ab dem 3. Semester werden die Studierenden zunehmend an materialwissenschaftliche Aspekte des Studiengangs Nanoscience herangeführt (Modul 7 im 3. Semester, Modul 11 im 4. Semester, Modul 13 im 5. Semester, Modul 14, 15 und 16 im 6.Semester). Durch das Modul 17 (Toxikologie und Rechtskunde) wird den Absolventen für die berufliche Praxis wichtiges Allgemeinwissen vermittelt. Im Bereich der Schlüsselqualifikationen (Modul 18) besteht vollkommene Wahlfreiheit aus einem weiten universitären Angebot von Lehrveranstaltungen, die der Förderung allgemein berufsrelevanter Fähigkeiten dienen. Die Bachelorprüfung schließt auch die Anfertigung einer Bachelorarbeit ein (Modul 19). Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende dazu in der Lage ist, die erlernten Methoden in einem überschaubaren wissenschaftlichen Projekt systematisch anzuwenden und an einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten. Die Ergebnisse sind in einem wissenschaftlichen Bericht darzustellen.

Genauere Beschreibungen der einzelnen Module mit Lernzielen, Lehrinhalten, zeitlichem Umfang, Prüfungsanforderungen etc. finden Sie im Modulhandbuch (siehe Kasten rechts). Alle Module werden gemäß Studienplan während eines Studienjahres einmal angeboten.

Studienplan

Allgemeine Chemie

Anorganische Chemie

Mathematik I

Physik I

Praktikum Anorganisch-Analytische Chemie

Mathematik II

Physik II

Organische Chemie I

Physikalische Chemie I

Physikpraktikum

Praktikum Anorganisch-Analytische Chemie

Organische Chemie II

Physikalische Chemie II

Chemische Materialwissenschaften

Praktikum Organische Chemie

Praktikum Physikalische Chemie

Molekülchemie der Nichtmetalle

Grundlagen der Festkörperchemie

Physikalische Chemie III

Grundlagen der Polymerchemie

Praktikum Polymerchemie

Praktikum Anorganische Chemie II

Koordinationschemie und Metallorganische Chemie

Physikalische Chemie IV

Fortgeschrittene Festkörperchemie

Anorganische Materialien und Nanotechnologie

Schlüsselqualifikationen

Praktikum Anorganische Festkörper- und Materialchemie

Materialanalytik

Kolloidchemie

Physikalische Chemie der Polymere

Toxikologie

Rechtskunde (Patenrecht, Umweltrecht)

Praktikum Materialanalytik

Praktikum Kolloidchemie

Bachelorarbeit

Freischussregelung

Als Möglichkeit zur Verbesserung der Noten wurde die Freischussregelung eingeführt. Die Studierenden erhalten dabei die einmalige Möglichkeit, eine bestandene Klausur zu wiederholen, sofern sie das erste Mal zum frühest möglichen Zeitpunkt, den der Studienplan vorsieht, geschrieben wurde und alle im Studienplan bis zum vorhergehenden Semester vorgesehenen Klausuren bereits erfolgreich abgelegt wurden. Gewertet wird die bessere Note der beiden Klausurergebnisse. Die Wiederholung einer bestandenen Klausur ist nur innerhalb der Regelstudienzeit von 6 Semestern möglich.