Life Science

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Bewerbung Bachelor Life Science

Bewerbungen für den Bachelorstudiengang Life Science sind ausschließlich als Online-Bewerbung möglich.

Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Registrieren Sie sich zuerst auf hochschulstart.de. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Sie erhalten eine Bewerber-ID (Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Diese benötigen Sie für die nachfolgende Bewerbung an der Universität Konstanz.
WICHTIG: Priorisieren Sie Ihre Bewerbungen!
Informationen dazu finden Sie unter dem Link des Dialogorientierten Serviceverfahrens oben.

Auf den zentralen Seiten erhalten Sie weitere Informationen zur Bewerbung sowie die nötigen Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungsfrist

Die Zulassung zum Bachelorstudium erfolgt nur zum Wintersemester.
Bewerbungsschluss 2022 ist der 15. Juli.

Der Zulassungsantrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss bis zum genannten Zeitpunkt bei der Universität Konstanz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Life Science

Der Bachelorstudiengang Life Science ist zulassungsbeschränkt auf derzeit 57 Studienplätze. Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Schritten.

Schritt 1: Vorwegauswahl

Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen sind reserviert:

  • 8% für Ausländer, die deutschen Bewerbern nicht gleichgestellt sind
  • 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 2% für Zweitstudienbewerber

Schritt 2: Endauswahl

Von den verbliebenen Studienplätzen werden vergeben

  • 90% nach Eignung der Bewerberinnen und Bewerber
  • 10% nach der Wartezeit

Für die Feststellung der Eignung werden folgende Kriterien herangezogen:

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Durchschnitt“)
  • für das Studienfach Life Science einschlägige Berufsausbildungen, praktische Tätigkeiten, Preise und Auszeichnungen, sofern sie über die Eignung und Motivation für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben

Details zur Feststellung der Eignung sind der Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang zu entnehmen.